Hygienelabor

Nosokomiale Infektionen und die Zunahme der Antibiotikaresistenz bei verschiedenen Krankheitserregern haben eine erhebliche medizinische, epidemiologische und ökonomische Bedeutung. Im Zusammenhang mit nosokomialen Infektionen entstehen neben persönlichem Leid und zusätzlicher medizinischer Behandlung erhebliche soziale Folgen und wirtschaftliche Kosten wie Verlängerung des Krankenhausaufenthaltes sowie Arbeits- und Verdienstausfall.

Diesen Aspekten hat der Gesetzgeber Rechnung getragen und zum einen das Infektionsschutzgesetz (IfSG) novelliert und die Bundesländer verpflichtet, Hygieneverordnungen zu erlassen. Medizinische Einrichtungen (nicht nur Akutkrankenhäuser) haben neben Hygienefachkräften auch eine Beratung durch einen Krankenhaushygieniker nachzuweisen. Künftig ist auch das Hygienefachpersonal bei Bauvorhaben oder größeren Beschaffungen in die Planungen und Beschaffungen mit einzubeziehen. Auch bei der Planung und Endabnahme von raumlufttechnischen Anlagen (RLT) ist der Krankenhaushygieniker mit einzubeziehen.

Aufgrund des derzeitigen Mangels an geeignetem Fachpersonal sind viele Einrichtungen darauf angewiesen, sich einer externen Beratung zu versichern.

Ein Hygiene-Standard

Das übergeordnete Bestreben der Hygiene ist die Gesunderhaltung des Einzelnen als auch der Allgemeinheit. Hierzu zählen auch die Maßnahmen, welche notwendig sind für die Erhaltung und Verbesserung der Gesundheit und zur Vermeindung oder Bekämpfung von Infektionen. 

Leistungen, welche von unseren Fachärzten für Hygiene und Umweltmedizin bzw. Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie erbracht werden:

  • Begehung von Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen unter hygienischen Aspekten mit Bewertung des Hygieneregimes und abschließendem Gutachten
  • Teilnahme an Sitzungen der Hygiene-Kommission
  • Erstellung von Fachgutachten zu speziellen hygienischen Fragestellungen
  • Telefonische Beratung in allen hygienerelevanten Fragestellungen
  • Hygienerelevante Laboruntersuchungen

Die Laboruntersuchungen werden entsprechend der aktuellen "Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention", herausgegeben vom Robert-Koch-Institut, den mikrobiologisch-infektiologischen Qualitätsstandards (MiQ) für "Krankenhaushygienische Untersuchungen" der DGHM, sowie anhand der Checkliste hygienerelevanter Umgebungsuntersuchungen, hrsg. von der Vereinigung der Hygiene-Fachkräfte der Bundesrepublik Deutschland e. V., druchgeführt. Trinkwasseruntersuchungen sind zum einen durch die Trinkwasserversorgung und zum anderen durch die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes geregelt.

Ansprechpartner

PD Dr. med. Claudio Kupfahl Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infketionsepidemiologie, Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen, Krankenhaushygiener

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