Budget-Rechner (EBM)
Zum 1.4.2018 hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung strukturelle Änderungen am EBM vorgenommen, die das Laborbudget, den Wirtschaftlichkeitsbonus betreffen. Im Unterschied zur bisherigen Regelung gibt es keine Auftrennung der Laborkosten nach den Kapiteln 32.2 bzw. 32.3 zur Berechnung des Laborbudgets. Weiterhin wird bei der Kalkulation des Wirtschaftlichkeitsbonus (GOP 32001) aus der Zahl der Behandlungsfälle nicht mehr nach Allgemeinversicherten bzw. Rentnern unterschieden. Seit 2013 wurden Fälle mit sogenannten Kennziffern (Ausnahmeziffern) nicht bei der Berechnung des Wirtschaftlichkeitsbonus berücksichtigt. Nun bleiben nur noch Kennziffer-spezifische Laborparameter unberücksichtigt. Neu ist aber, dass nun pro Fall, wenn passend, mehrere Kennziffern angegeben werden können.
Zusätzlich bleiben nebenstehende Gebührenordnungspositionen (GOPen) grundsätzlich bei der Ermittlung des arztpraxisspezifischen Fallwertes unberücksichtigt:
Ausgenommene GOPen | EBM-Bezeichnung | Beinhaltende Parameter |
32125 | Präoperative Labordiagnostik Bestimmung von mindestens sechs der nebenstehenden Parameter vor Eingriffen in Narkose oder in rückenmarksnaher Regionalanästhesie (spinal, peridural) |
Erythrozytenzählung Leukozytenzählung Thrombozytenzählung Hämoglobin Hämatokrit Retikulozytenzählung Glukose Kreatinin (Jaffé,-Methode) Kreatinin, enzymatisch Gamma-GT Kalium Mechanisiertes Blutbild, Retikulozytenzählung Mechanisierter vollständiger Blutstatus |
32880 | Laborpauschale für Untersuchungen im Zusammenhang mit der Erbringung der Gebührenordnungsposition 01732 (Gesundheitsuntersuchung) unter Nutzung eines Teststreifens. Erfolgt die Untersuchung nicht unmittelbar nach Gewinnung des Urins ist durch geeignete Lagerungs- und ggf. Transportbedingungen sicherzustellen, dass keine Verfälschungen des Analyseergebnisses auftreten können. | Orientierende Untersuchung (Urinstatus) |
32881 | Laborpauschale für Untersuchungen im Zusammenhang mit der GOP 01732 = Gesundheitsuntersuchung | Glukose |
32882 | Laborpauschale für Untersuchungen im Zusammenhang mit der GOP 01732 = Gesundheitsuntersuchung | Cholesterin gesamt |
Mit dem nachfolgenden Rechenprogramm können Sie sich für eine Einzelpraxis<sup>1)</sup>Auswahl der Arztgruppe und Eingabe der relevanten Fälle den Wirtschaftlichkeitsbonus pro Fall in Punkten bzw. Euro und multipliziert mit der Fallzahl anzeigen lassen. Aus den von der KBV veröffentlichten Tabellen wird zudem je ein Arztgruppen-spezifischem unteren bzw. oberen begrenzenden Fallwert in Euro angezeigt. Unter Verwendung der Fallzahl lässt sich ein "Unterer begrenzender Fallwert bei angegebener Fallzahl in Euro:" und ein "Oberer begrenzender Fallwert bei angegebener Fallzahl in Euro" berechnen. Ist Ihnen Ihr arztpraxisspezifische Fallwert bekannt können Sie nun erkennen ob und wenn ja in welcher Höhe Ihnen der Wirtschaftlichkeitsbonus ausbezahlt würde.2)3)
Ein arztpraxisspezifische Fallwert wird ermittelt als Summe der Kosten der in dem jeweiligen Quartal von Laborgemeinschaften bezogenen, als Auftragsleistung überwiesenen und eigenerbrachten Leistungen nach den Gebührenordnungspositionen der Abschnitte 32.2 und 32.3 der Arztpraxis dividiert durch die Anzahl der Behandlungsfälle, in denen mindestens eine Versicherten-, Grund- und/oder Konsiliarpauschale der Kapitel 3, 4, 7 bis 11, 13, 16 bis 18, 20, 21, 26, 27 oder 30.7 abgerechnet wurde.
Bitte eine Arztgruppe auswählen
Fußnoten:
1) Bei Gemeinschaftspraxen oder MVZ's mit unterschiedlichen Arztgruppen wird der Wirtschaftlichkeitsbonus bzw. die begrenzenden Fallwerte entsprechend der Arztfälle je Arztgruppe bewertet. Die nachfolgende Tabelle berechnet ein Beispiel einer Praxis mit einem Allgemeinmediziner und einem Internisten ohne SP (Schwerpunktkompetenz):
Arzt | Arztfälle | Punkte | Unterer begrenzender Fallwert in Euro | Oberer begrenzender Fallwert in Euro | (Produkt) Punkte | (Produkt) Unterer begrenzender Fallwert in Euro | (Produkt) Oberer begrenzender Fallwert in Euro |
Allgemeinarzt | |||||||
Innere Medizin, fachärztliche Internisten ohne SP | |||||||
für die diese Beispiel-Praxis gelten: | |||||||
Behandlungsfälle |
2) Berechnung der Auszahlungsquote des Wirtschaftlichkeitsbonus bei eine arztpraxisspezifischen Fallwertes innerhalb des Bereiches von dem unteren begrenzenden und dem oberen begrenzenden Fallwertes für eine fiktive Praxis aus der Arztgruppe "Allgemeinmedizin, hausärztliche Internisten und praktische Ärzte" mit einem angenommenen arztpraxisspezifischen Fallwert von 2,00 € pro Fall.
In diesem Beispiel würde der Wirtschaftlichkeitsbonus zu 82 % ausbezahlt werden.
3) Alle Angaben unter Vorbehalt. Maßgeblich ist immer die Abrechnung Ihrer kassenärztlichen Vereinigung!
(Ausnahme-)Kennnummern
Behandlungsfälle mit einer oder mehreren der nachfolgend aufgeführten Untersuchungsindikationen sind mit der (den) zutreffenden Kennnummer(n)
zu kennzeichnen. Für diese Behandlungsfälle bleiben die für die jeweilige Untersuchungsindikation genannten Gebührenordnungspositionen bei der Ermittlung des arztpraxisspezifischen Fallwertes unberücksichtigt.
Die Kennnummer(n) des Behandlungsfalls ist (sind) ausschließlich in der Abrechnung der beziehenden, eigenerbringenden oder veranlassenden Arztpraxis anzugeben.
Bitte eine Kennziffer auswählen:
Laborparameter die bei Angabe der Kennziffer nicht für das Budget berücksichtigt werden:
© für diese Zusammenstellung: Dr. C. Niederau 2018, Version: 1.0