
12.08.2010
Gemäß dem Beschluss des Bewertungsausschusses der Ärzte und Krankenkassen in seiner 228. Sitzung am 01.07.2010 wird der Varizella-Zoster-Virus-Antikörper-Nachweis bei ungeklärter Immunitätslage im Rahmen der Empfängnisregelung mit Wirkung zum 01.10.2010 als Leistung in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen. Hierfür wurde die Gebührenordnungsposition (GOP) 01833 neu eingeführt.  |