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Im Hinblick auf Kosten-, Zeit- und Personalbedarf hochentwickelter instrumenteller Analysenverfahren setzt man für den Drogennachweis zuerst sogenannte Screeningtests ein, die es gestatten, bei hoher Probenzahl in kurzer Zeit in positive und negative Fälle zu unterteilen.
Screeningverfahren sollen hinsichtlich einer bestimmten Substanz oder Substanzgruppe ein qualitatives oder halbqualitatives Resultat möglichst spezifisch und empfindlich ohne großen präanalytischen Aufwand liefern.
Zum Einsatz kommen instrumentelle Immunoassays sowie nichtinstrumentelle (sogenannte "Schnelltests" mit der Möglichkeit der on-site Messung). Beide Methoden beruhen auf Antigen/Antikörper-Reaktionen. Somit können sämtliche Möglichkeiten der Störungen von Reaktionen und unterschiedlichen Kreuzreaktionen auf das Prinzip zurückgeführt werden, unabhängig davon, ob Tests mittels Instrumenten oder als Streifentest (oder Kassettentest) manuell durchgeführt werden.
Meist wird nach einem negativen Screeningbefund keine weitere Untersuchung mehr durchgeführt, da die Screeningverfahren im allgemeinen kaum falsch negative Ergebnisse liefern.
Eine Ausnahme ist die Gruppe der Benzodiazepine. Hier steht die Problematik falsch negativer Befunde im Vordergrund. Nach der Einnahme von Lorazepam, Lormetazepam, Oxazepam und Temazepam kann ein negatives immunchemisches Testergebnis resultieren, da diese Benzodiazepine überwiegend als Konjugate mit analytisch nicht relevanten Kreuzreaktivitäten ausgeschieden werden.
Fällt ein Screeningbefund dagegen positiv aus, so sind bestätigende und differenzierende Untersuchungen erforderlich, die mit Analysenverfahren durchgeführt werden sollen, denen ein anderes physikalisch-chemisches Prinzip zugrunde liegt. Hierbei handelt es sich meist um chromatographische (DC, GC, HPLC) und spektroskopische Methoden (Massenspektrometrie).
Die Notwendigkeit für die Durchführung dieser Bestätigungsanalysen ist hauptsächlich folgendermaßen zu begründen:

 | Es ist bei den meisten Patienten zwar selten, kommt aber andererseits hin und wieder vor, dass sich positive immunchemische Screeningbefunde mit Methoden höherer Beweiskraft nicht bestätigen lassen, demnach "falsch-positiv" sind.
|  | Die meisten im Bereich der toxikologischen Analytik benutzten immunchemischen Screeningverfahren erfassen lediglich Wirkstoffgruppen (z.B. Opiate, Benzodiazepine), differenzieren aber nicht zwischen einzelnen Substanzen innerhalb der Gruppe, z.B. zwischen dem legalen Opiat Codein, das in zahlreichen verschreibungsfähigen Hustensäften und Schmerzmitteln enthalten ist, und dem nicht verkehrsfähigen und daher illegalen Opiat Heroin. Eine sichere Abgrenzung beider Stoffe ist jedoch von strafrechtlicher Relevanz und beispielsweise mit Massenspektrometrie oder einem in unserem Labor zur Verfügung stehenden speziellen mehrdimensionalen Chromatographieverfahren möglich. |

Relativ spezifische "Monotests" stellen der immunchemische Nachweis von THC-Carbonsäure (Haschisch- und Marihuanakonsum) sowie der Nachweis des Metaboliten von Kokain dar.
Die oben genannte Charakteristik von Screeningmethoden schränkt auch deren rechtliche Verwertbarkeit ein: Diese immunchemischen Methoden besitzen juristisch nur einen hinweisenden Charakter, während die anschließende Bestätigung beweiserheblich ist. Betreff quantitativer Auswertung von Screeningbefunden und Verlaufskontrolle:
Die Geräte für instrumentelle Immunoassays zeigen Substanzäquivalente pro ml an, d.h., die mit dem positiven Wert übermittelten Zahlenwerte sind halbquantitativ. Viele apparativ aufwendige Immunoassays liefern als Resultat auch ein quantitatives Messsignal, wenn die als Kalibrierungsstandard verwendete Substanz vorliegt. Aufgrund der Vielzahl der im einzelnen in Frage kommenden Wirkstoffe und ihrer Metabolite ist es jedoch sehr schwer oder sogar unmöglich, aus immunologischen Messungen im Urin einen quantitativen Wert abzuleiten.
Weingarten, im Februar 2005
Dr. med. Diethard Müller Facharzt für Laboratoriumsmedizin Telefon 0751/502-640
Dr. rer. nat. Peter Pagel Dipl. Chemiker Abteilung für Klinische Chemie Telefon 0751/502-650  |
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