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Neuer Suchtest zur Bestimmung der γ-Hydroxybuttersäure


Sehr verehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

mit dem neuen Labortest γ-Hydroxybuttersäure (GHB, „Liquid Ecstasy“, „Liquid X“) kann der Konsum dieser Partydroge bzw. deren Beibringung als K.O.-Mittel nachgewiesen werden.

Diese auch endogen vorkommende Substanz wird zur Narkoseeinleitung eingesetzt und hat auch eine Zulassung für die Behandlung der Narkolepsie. Mit Beginn der 1990 iger Jahre hat diese Missbrauchs-Droge zunehmend Eingang in die Party- und Technoszene gefunden und ist seit März 2002 als Betäubungsmittel klassifiziert (Anlage III zu §1 BtMG: verkehrsfähiger und verschreibungsfähiger Stoff). Die Anzahl der Intoxikationen ist in den letzten Jahren angestiegen und man muß hinsichtlich des Konsums von einer erheblichen Dunkelziffer ausgehen [1].

In niedriger Dosierung wirkt GHB euphorisierend und stimulierend [2]. Daher auch der Name „Liquid Ecstasy“. Chemisch gesehen gibt es jedoch keine Verwandtschaft mit dem eigentlichen Ecstasy (MDMA). Desweiteren wird auch eine angstlösende und sozial öffnende bzw. u.U. auch aphrodisierende Wirkung angestrebt. In höherer Dosierung überwiegt die sedierende Komponente bis zur Entwicklung eines Koma mit Atemdepression. Die Applikation erfolgt oral in flüssiger Form, seltener als Spray inhaliert [2].

Im Körper wird GHB nicht zur γ-Aminobuttersäure (GABA) metabolisiert, sondern die dämpfende Wirkung dieses inhibitorischen Neurotransmitters wird verstärkt. Die Metabolisierung von GABA zu GHB führt jedoch dazu, dass man auch im Urin von abstinenten Personen  ca. 2 – 10 mg/L endogenes GHB messen kann. Liquid Ecstasy wird durch die Alkoholdehydrogenase praktisch vollständig zu  Bernsteinsäure oxidiert und im Citratcyklus weiter metabolisiert [4]. Ca. 2-5 % der oralen Dosis lassen sich als unveränderte Substanz im Urin wiederfinden, woraus ein Detektionsfenster von ca. 12 Stunden resultiert [3,4].

Durch die Metabolisierung zu GHB wird auch der Konsum von γ-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) erfasst. Die beiden Substanzen unterliegen dem Grundstoffüberwachungsgesetz und sind Grundchemikalien der Chemischen Industrie.

Indikation und Probenmaterial: 4 (2) ml Spontanurin

Verdacht des Konsums von GHB/GBL bzw. der ungewollten Beibringung als K.O.-Mittel (Drug Facilitated Crimes). Wichtig ist die schnelle Gewinnung der Urinprobe, da GHB im Körper innerhalb von 12 Stunden bis unter den Schwellenwert abgebaut wird. Die Probe kann bis zum Transport in das Labor im Kühlschrank gelagert werden.

Referenzbereich und Interpretation


mg/l Bewertung 
< 20 Negativ 
>= 20 Positiv
Sofern keine Stoffwechselstörung vorliegt, könnte ein positiver
Nachweis von GHB auf die Einnahme von "Liquid Ecstasy"
(z.B. in "K.O.-Tropfen") hinweisen. 
 Bei positivem immunologischen Suchtest wird eine chromatographische Bestätigung empfohlen. 

Literatur

 

[1]

H.Andresen, T.Stimpfl, N.Sprys, T.Schnitgerhans, A.Müller (2008) Dtsch Arztbl Int 105 (36): 599-603

[2]

W.R. Külpmann “ Clinical Toxicological Analysis” Wiley-VCH 2009

[3]

AGSA “Richtlinien für Suchtstoffanalytik” www.cscq.ch/agsa (2010-04-07)

[4]

F.Caputo, T.Vignoli, I.Maranni, M.Bernardi and G.Zoli (2009) Int.J.Environ.Res.Public Health, 6, 1917-1929

Dieser Test ist nicht Bestandteil des EBM und kann daher nur bei Privatversicherten und Selbstzahlern über das Facharztlabor angefordert werden.

Die Verfasser:

Dr. med. W. Gärtner

Dr. rer. nat. P. Pagel

 

Facharzt für Labormedizin

Dipl. Chemiker

      Tel.:

0751-502670

0751-502650