Wir über unsLeistungsverzeichnisDiagnostikFachinfosPatienteninfosHygieneServiceDFÜKontakt
LaboReport 49
LaboReport 48
LaboReport 46
LaboReport 45
LaboReport 44
LaboReport 43
LaboReport 42
LaboReport 41
LaboReport 40
LaboReport 38
LaboReport 37
LaboReport 36
LaboReport 35
LaboReport 34
LaboReport 33
LaboReport 32
LaboReport 31
LaboReport 30
LaboReport 29
LaboReport 28 akt.
LaboReport 28
LaboReport 27
LaboReport 26
LaboReport 25
LaboReport 24
LaboReport 22
LaboReport 21
LaboReport 20
LaboReport 19
LaboReport 18
LaboReport 17
LaboReport 16
LaboReport 15
LaboReport 14
LaboReport 13
LaboReport 12
LaboReport 11
LaboReport 10
LaboReport 9
LaboReport 8
LaboReport 7
LaboReport 6


LaboReport 15



Drogenscreening im Urin


Allgemeine Hinweise

Für den Drogennachweis ist im allgemeinen Urin besser geeignet als Serum oder Plasma, weil im Urin viele Wirkstoffe und deren Metaboliten in höheren Konzentrationen vorliegen und damit besser und länger nachweisbar sind.


Untersuchungsverfahren:


Cloned-Enzyme-Donor-Immunoassay (CEDIA)
Fluoreszenz-Polarisations-Immuno-Assay (FPIA)
High Performance Liquid Chromatography (HPLC)

Untersuchungsmaterial:


mind. 20 ml Urin ohne Zusätze; falls die Probe nicht sofort verschickt werden kann, wird Kühlung, bei längerer Lagerung Tiefkühlung, empfohlen. Auf dem Untersuchungsauftrag bitte angeben, welche Substanzgruppen (s.u.) untersucht werden sollen. 


Verfälschungs- und Manipulationsmöglichkeiten, sonstige Störungen:


Da in der Drogenszene verschiedene Verfahren, mit deren Hilfe falsch-negative Ergebnisse bei Drogentests bewirkt werden können, allgemein bekannt sind, muß bei der Probengewinnung auf die folgenden Manipulationsmöglichkeiten geachtet werden:


Extreme Flüssigkeitsaufnahme
Verdünnung der Originalprobe mit Wasser, Tee, drogenfreiem Urin oder anderen geeignet erscheinenden Flüssigkeiten
Abgabe von Fremdharn
Zusatz von Störsubstanzen z. B. Salz, Zucker, Süßstoff, Toilettenreiniger, Flüssigseife, Desinfektionsmittel, Säuren, Laugen, Vitaminpräparate, Aufguß aus Kanadischer Gelbwurzel.

Nicht alle Störungen äußern sich in falsch-negativen Testergebnissen. Insbesondere fluoreszierende Substanzen bewirken beim FPIA eine Erhöhung des (unspezifischen) Probenuntergrunds, so daß dann wegen der erhöhten Leerwert-Intensität keine Messung durchführbar ist. Mögliche Ursachen können hier Interferenzen durch Porphyrine, Vitamine (Riboflavin, Vit. B12, Vit. E) und fluoreszierende Medikamente sein.


Angabe der Ergebnisse:


Bei den immunologischen Verfahren handelt es sich um Gruppentests mit kreuzreaktiven Antikörpern, die jeweils mit einer Reihe strukturähnlicher Verbindungen reagieren. Kalibriert werden die Verfahren mit einer Bezugssubstanz. Als Meßergebnisse erhält man halbquantitative Konzentrationswerte, ausgedrückt in Äquivalenten der jeweiligen Bezugssubstanz. Da die in der Probe tatsächlich vorhandenen Wirkstoffe und Metaboliten in der Regel nicht bekannt sind und große Unterschiede in der Kreuzreaktivität einzelner Substanzen bestehen können, ist die Angabe der exakten Zahlenwerte im Rahmen von Drogensuchtests nicht sinnvoll. Das Testergebnis wird daher als "positiv" oder "negativ" mitgeteilt. Als positiv wird ein Test dann gewertet, wenn der jeweilige Schwellenwert überschritten ist. Aus Gründen der Nachweissicherheit (Vermeidung von falsch-positiven Ergebnissen) liegt der Schwellenwert um ein Mehrfaches über der Nachweisgrenze des Verfahrens. 

Für Verlaufskontrollen, insbesondere bei der Fragestellung, ob eine Neueinnahme stattgefunden hat, können auch die quantitativen Werte mitgeteilt werden (bitte ggf. anfordern). 

Wie bei allen immunologischen Screeningmethoden muß darauf hingewiesen werden, daß das Drogenscreening mittels FPIA bzw. CEDIA lediglich ein vorläufiges Ergebnis liefert. Ein positiver Screening-Befund darf erst dann als gesichert positiv gewertet werden, wenn das Ergebnis durch ein anderes, spezifisches physikalisch-chemisches Meßverfahren (z.B. HPLC oder GC/MS) bestätigt wurde. 

Informationen zu den einzelnen Substanzen, insbesondere auch zur Spezifität und Empfindlichkeit der Verfahren, entnehmen Sie bitte der folgenden Übersicht:


Cannabinoide


Nachweis des Konsums von Haschisch und Marihuana. Die beiden Drogen werden von der Hanfpflanze Cannabis sativa subsp. indica gewonnen. Für die Rauschgiftgewinnung werden die weiblichen Blütenstände verwendet, da sich besonders in diesem Bereich die harzabscheidenden Drüsenschuppen befinden. 

Marihuana: getrocknete und zerkleinerte Spitzen der weiblichen Pflanzen (Blätter, Blütenstände,  Stengel, Samen)
Haschisch: verpreßtes Cannabis-Harz in Platten, als Pulver und als Haschischöl

Verwendung: mit Tabak vermischt in Zigaretten (Joint) oder in einer besonderen Pfeife geraucht; Haschisch-Gebäck, -Tee usw.

Von den 61 natürlich vorkommenden Cannabinoiden, die bisher isoliert und identifiziert worden sind, haben sich beim Menschen nur vier als psychoaktiv erwiesen. Die wichtigste psychoaktive Substanz ist Delta-9-tetrahydrocannabinol (Delta-9-THC). Der Metabolismus von Delta-9-THC verläuft über 11-Hydroxy-delta-9-THC zu einer Reihe polarer Metaboliten. Als Hauptmetabolit in Plasma und Urin erscheint 11-Nor-delta-9-THC-9-carbonsäure.

Schwellenwert: 25 µg/l, Bezugssubstanz: 11-Nor-delta-9-THC-9-Carbonsäure


Mittlere Nachweisbarkeitsdauer:
einmaliges Rauchen 24-36 Std.
mäßiger Raucher (4x/Woche) 5 Tage
starker Raucher (täglich) 10 Tage
chronischer Abusus bis zu 20 Tagen

Opiate


Erfaßt werden die folgenden Morphinderivate und deren Metaboliten:

Heroin:

(=Diacetylmorphin; nicht verkehrsfähig);

Metaboliten: 6-Acetylmorphin, Morphin, Morphinglucuronid.


Morphin:

Handelspräparate: Morphin Merck®, MSI-Mundipharma®, MSR-Mundipharma®,
MST-Mundipharma® Metabolit: Morphinglucuronid.

Codein:

Handelspräparate: Bronchoforton®, Codeinum phosphoricum, Codicaps® mono, Codicompren®, Codipertussin®, Contrapect®, Dicton®, Neo-Codion NNR, Optipect® Kodein Forte, Pectifant®, Tricodein®, Tryasol® Codein Forte, Tussipect Codein Tropfen Mono® sowie verschiedene Kombinationspräparate; Metaboliten: Norcodein, Morphin, Normorphin und deren Glucuronide.


Dihydrocodein:

Handelspräparate: DHC Mundipharma® Paracodin® Remedacen; Tiamon® mono; Metaboliten: Nordihydrocodein, Dihydromorphin, Nordihydromorphin.


weitere Opiate:

Hydrocodon (Dicodid®), Hydromorphon (Dilaudid®), Acetylcodein, Acetyldihydrophanol, Osycodon, Oxymorphon, Pholcodin, Thebacon, Thebain.

Zu beachten ist, daß bei einem immunologischen Opiatnachweis nicht zwischen verschiedenen Opiaten (z. B. Heroin / Codein aus Hustenmitteln) unterschieden werden kann. Bei der Substitutionsbehandlung mit Dihydrocodein kann ein Heroinbeigebrauch mittels HPLC aufgedeckt werden. Die Einnahme von Levomethadon (L-Polamidon®) bzw. D,L-Methadon stört den Test nicht. 

Schwellenwert: 300 µg/l, Bezugssubstanz: Morphin
Mittlere Nachweisbarkeitsdauer: ca. 2 Tage (stark abhängig von der Dosis u.a. Faktoren)



Kokain(-Metabolit)


Kokain (Benzoylmethylecgonin) ist ein Alkaloid des Kokastrauchs, Erythroxylum coca. Die Drogeneinnahme erfolgt durch Schnupfen, durch intravenöse Injektion oder in Form der freien Base durch Inhalation des Rauchs. "Crack" wird durch Erhitzen von Kokainhydrochlorid mit Soda oder Ammoniak hergestellt. 
Kokain wird intensiv metabolisiert. Die wichtigsten Metaboliten sind Benzoylecgonin und Ecgoninmethylester. Weiterhin werden Ecgonin, Nor-Kokain und zahlreiche hydroxylierte Metaboliten ausgeschieden. 

Der Test erfaßt spezifisch den Hauptmetaboliten Benzoylecgonin, der im Harn zu etwa 35 - 54% der Kokaindosis eliminiert wird.

Schwellenwert: 150 µg/l Benzoylecgonin
Mittlere Nachweisbarkeitsdauer: 2 - 4 Tage


Methadon


Methadon ist ein synthetisches narkotisches Analgetikum, das in seinen pharmakologischen Eigenschaften dem Morphin ähnelt. Es ist in Deutschland als Levomethadon (L-PolamidonR) im Handel. L-PolamidonR und DL-Methadon-Razemat werden bei der Behandlung von Heroinsüchtigen als Ersatzdrogen eingesetzt.
Die Einnahme von Methadon kann zu einer der Morphinsucht vergleichbaren Drogenabhängigkeit führen. Es besteht somit auch die Gefahr des Mißbrauchs. 
Methadon wird rasch zu EDDP verstoffwechselt, so daß unter Umständen nur das Abbauprodukt EDDP in relevanter Menge im Urin vorliegt. EDDP wird im Immunoassay nicht erfaßt. Zur Vermeidung von falsch-negativen Befunden bestimmen wir daher Methadon und seinen Metaboliten EDDP mittels HPLC.

Bestimmungsgrenze: Methadon 200 µg/l, EDDP 200 µg/l
Mittlere Nachweisbarkeitsdauer: ca. 3 Tage 


Amphetamin/Methamphetamin


Amphetamin und Methamphetamin sind Phenylethylamin-Derivate, die im ZNS sympathomimetisch wirken. Sie wurden in der Adipositas-, Narkolepsie- und Hypotoniebehandlung eingesetzt. Aufgrund ihrer stimulierenden Wirkung werden die beiden Medikamente häufig mißbräuchlich verwendet ("Speed").


Neben Amphetamin und Methamphetamin erfaßt der Test noch einige weitere Amphetaminderivate, die als synthetische Drogen (Designer-Drugs) eine Rolle spielen:
3,4-Methylendioxyamphetamin (MDA; "Love-Drug")
3,4-Methylendioxy-methamphetamin (MDMA; "Ecstasy", "Adam", "XTC")
3,4-Methylendioxy-N-ethylamphetamin (MDE; "Eve").
Die Untersuchung auf Amphetamine stellt bei allen immunologischen Verfahren eine Schwachstelle dar, mit der Gefahr falsch-negativer Befunde bei den Designerdrogen. Daher bestimmen wir die Amphetamine routinemäßig mittels HPLC.
Bestimmte Arzneimittel können zu positiven Testergebnissen führen, weil sie zu Amphetamin oder Methamphetamin abgebaut werden: Fenetyllin (Captagon®, Psychoanaleptium), Mefenorex (Rondimen®, Appetitzügler), Fenproporex (Fenproporex, Appetitzügler), Selegilin (Movergan®, MAO-Hemmer).

Bestimmungsgrenze: 500 µg/l
Mittlere Nachweisbarkeitsdauer: ca. 48 h; stark abhängig vom pH-Wert des Urins (die Plasmahalb-
wertszeit von Amphetamin/Methamphetamin liegt zwischen 7 h bei saurem Urin und 34 h bei alkalischem Urin)



Benzodiazepine (nach enzymatischer Konjugatspaltung)


Benzodiazepine gehören zu den meistverschriebenen und -benutzten Pharmaka. Sie werden therapeutisch wegen ihrer sedativen, hypnotischen, anxiolytischen, antikonvulsiven und muskelrelaxierenden Wirkung eingesetzt, spielen aber auch als Ersatz- und Ausweichdrogen eine zunehmende Rolle.
Je nach chemischer Struktur werden die Benzodiazepine unterschiedlich stark metabolisiert. 3-Hydroxylierte 1,4-Benzodiazepine wie Lorazepam, Lormetazepam, Oxazepam und Temazepam, aber auch wichtige Metaboliten der anderen Benzodiazepine, werden überwiegend als Konjugate (Glucuronide, Sulfate u.a.) renal eliminiert. Die Konjugate besitzen keine ausreichende Kreuzreaktivität beim immunologischen Screening-Test. 

Um falsch-negative Resultate bei dieser Substanzgruppe zu vermeiden, führen wir vor dem Benzodiazepin-Screening bei allen Proben eine enzymatische Hydrolyse mit ß-Glucuronidase/Arylsulfatase durch.


Folgende Wirkstoffe sind mit guter Empfindlichkeit, d. h. auch im Bereich von therapeutischen Dosierungen, nachweisbar:
Alprazolam, a-OH-Alprazolam, Bromazepam, Clobazam, Clonazepam, Clorazepat, Diazepam, Flunitrazepam, Flurazepam, Halazepam, Lorazepam, Medazepam, Nitrazepam, Nordiazepam, Oxazepam, Frazepam, Temazepam, Triazolam, a-OH-Triazolam.

Bestimmte Benzodiazepine wie Chlordiazepoxid, Brotizolam und Loprazolam können bei Normaldosierung in der Regel nicht erfaßt werden, sondern nur bei deutlicher Überdosierung. Als alternative Nachweismöglichkeit wird auf die selektive Bestimmung im Serum verwiesen. Wegen der niedrigen therapeutischen Dosierung und der intensiven Metabolisierung ist jedoch auch hier die Nachweisbarkeit begrenzt.

Schwellenwert: 200 µg/l, Bezugssubstanz: Nitrazepam
Mittlere Nachweisbarkeitsdauer: klassische Benzodiazepine (z. B. Diazepam) etwa 3 Tage nach therapeutischer Dosis, bis zu einigen Wochen bei Langzeiteinnahme 


Barbiturate


Da die Barbiturate in der Drogenszene stark an Bedeutung verloren haben, bestimmen wir die Barbiturate nur auf ausdrückliche Anforderung, z. B. zur Abklärung einer Tabletten-Intoxikation. 


Mit ausreichender Empfindlichkeit können die folgenden Wirkstoffe bzw. deren Metaboliten nachgewiesen werden:
Amobarbital, Aprobarbital, Butabarbital, Cyclopentobarbital, Pentobarbital, Phenobarbital, Secobarbital, Talbutal.
Barbital zeigt nur eine geringe Kreuzreaktivität im CEDIA-Immunoassay und wird bei normaler Dosierung in der Regel nicht erfaßt. Dieses Barbiturat ist jedoch im allgemeinen weniger relevant, da es kaum noch verbreitet bzw. für Spezialindikationen in der Anästhesie vorgesehen ist. Am häufigsten ist der Abusus von kurz wirksamen Barbituraten wie z. B. Secobarbital, Pentobarbital und Amobarbital.

Schwellenwert: 200 µg/l, Bezugssubstanz: Secobarbital
Mittlere Nachweisbarkeitsdauer: 24 h bei kurz wirksamen Barbituraten (z. B. Secobarbital), bis zu 3 Wochen bei langwirksamen Barbituraten (z. B. Phenobarbital)


Phencyclidin


Der Phencyclidin-Test wird nur auf ausdrückliche Anforderung durchgeführt, da diese Drogen in Deutschland weniger verbreitet sind.

Phencyclidin (Phenyl-cyclohexyl-piperidin; abgek. auch "PCP", nicht zu verwechseln mit dem Holzschutzmittel Pentachlorphenol), eine früher in der Tiermedizin als Tranquilizer eingesetzte Substanz, wird aufgrund ihrer stimulierenden, dämpfenden, halluzinogenen und analgetischen Eigenschaften v. a. in den USA, aber auch in Europa als illegale Droge verwendet ("Peace Pill", "Angeldust", "Affentranquilizer"). Phencyclidin kann geraucht, geschnupft, intravenös injiziert oder oral eingenommen werden. Längerer Gebrauch führt zu schweren Depressionen, Desorientiertheit, Angstzuständen und aggressivem Verhalten. Echo-Effekte (flashbacks) können bis zu zwei Jahren nach der letzten Einnahme auftreten.

Schwellenwert: 25µg/l, Bezugssubstanz: Phencyclidin
Mittlere Nachweisbarkeitsdauer: bis zu 30 Tagen bei chronischem Abusus, abhängig auch vom pH-Wert des Urins


Oktober 1999

Dr. med. Wolfgang Gärtner
Arzt für Laboratoriumsmedizin

Telefon 0751/502-670