 |



ab 1. Juni 2005
geforderte Identitäts- und Qualitätssicherung sowie die Befundkontrolle wesentlich verbessert werden. Die Automaten verlangen jedoch zwingend EDTA-Blut. Deshalb bitten wir Sie, uns zukünftig nur noch 1 großes 8 ml EDTA-Blut-Röhrchen, beschriftet mit Name, Vorname, Geburtsdatum für folgende blutgruppenserologische Untersuchungen einzusenden: 
 | Blutgruppenbestimmung
|  | Antikörpersuchtest
|  | Direkter Coombstest |

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auch um Ihr Verständnis bitten, dass wir aus der Blutprobe, die für blutgruppenserologische Untersuchungen bestimmt ist, keine weiteren Analysen durchführen dürfen. Die "Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie)" legen ausdrücklich fest: "Für blutgruppenserologische Untersuchungen ist eine nur für diesen Zweck bestimmte und geeignete Blutprobe erforderlich." (Kapitel 4.2.4 Untersuchungsmaterial). Weiterhin bereiten uns Blutabnahmesysteme mit einem Trenngel immer wieder analytische Probleme und können Anlass für Fehlbestimmungen sein. Deshalb werden wir zukünftig Blutproben mit einem Trenngel nicht mehr für blutgruppenserologische Untersuchungen annehmen. Wir möchten Sie bitten, diese Punkte zukünftig bei der Planung Ihrer Blutentnahmen zu berücksichtigen. Die erforderlichen großen 8 ml EDTA-Blut-Röhrchen können Sie bei der Einsender-Betreuung bestellen (Tel.: 0751/ 502-40, FAX 0751/502-45). Zusammenfassend ergeben sich folgende Änderungen für die Anforderung blutgruppenserologischer Untersuchungen: 
 | Entnahme von 8 ml EDTA-Blut (=1 großes 8 ml-EDTA-Röhrchen)
|  | Falls weitere Laboranalysen erforderlich sind, zusätzliche Blutprobe(n) entnehmen
|  | Kein Abnahmesystem mit Trenngel verwenden |

Abschließend noch ein Hinweis auf eine aktuelle Änderung des Transfusionsgesetzes: Das "Erste Gesetz zur Änderung des Transfusionsgesetzes und arzneimittelrechtlicher Vorschriften" wurde im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 18. Februar 2005, veröffentlicht. Die "Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie)" werden derzeit überarbeitet. Ein Termin für die Veröffentlichung ist noch nicht bekannt.
Weingarten, im Mai 2005
Dr. med. Peter Schauwecker Facharzt für Laboratoriumsmedizin Transfusionsmedizin, Notfalllabor Telefon 0751/502-675  |
 |