Wir über unsLeistungsverzeichnisDiagnostikFachinfosPatienteninfosHygieneServiceDFÜKontakt
Änderungen Röteln-Immunitätslage bei Schwangeren
Information zu EHEC (Enterohämorrhagische Escherichia coli)
Pharmakokinetische Wechselwirkungen bei Psychopharmaka
Aktuelle Informationen zur Borreliendiagnostik: Bestätigungstest bei grenzwertigem oder positivem Suchtest
Wichtige Hinweise zur Probenentnahme für den Quantiferon-Test
Umstellung vom T-Spot.TB-Test auf den Quantiferon®-TB Gold Test
Wichtige Laborinformation zum Gendiagnostikgesetz
Vitamin B12-Mangel und Methylmalonsäure
Aktuelle Informationen zur Diagnostik bei Verdacht auf Neue Grippe (Schweinegrippe)
Ethylglucuronid (EtG) im Urin
Wichtige Laborinformation zur HLA-B27-Bestimmung
Borrelien-DNA-Analytik mittels Polymerase-Kettenreaktion (PCR) aus Zecken
Allergie
Automatisierung routine-blutgruppenserologische Untersuchungen
Suchtstoffnachweis (Drogenscreening) im Urin
Information Dünnschicht-Zytologie
ThinPrep®-Präparate und PAP-Färbung
Molekulargenetische Diagnostik
Freie Radikale und Krankheit
Übersicht zum Stoffwechsel der Lipoproteine
Kleine, dichte LDL - Ein Risikofaktor für Atherosklerose
Nachweis von Mutationen im Apolipoprotein B (ApoB)-Gen bei Hypercholesterolämie
Apolipoprotein E (ApoE)-Genotypisierung bei Hyperlipoproteinämie und Morbus Alzheimer
Kardiale natriuretische Peptide
Parodontitis - ein Risikofaktor für Atherosklerose?


LABORINFORMATION MAI 2005



Automatisierung routine-blutgruppenserologische Untersuchungen


ab 1. Juni 2005

 

geforderte Identitäts- und Qualitätssicherung sowie die Befundkontrolle wesentlich verbessert werden. Die Automaten verlangen jedoch zwingend EDTA-Blut. Deshalb bitten wir Sie, uns zukünftig nur noch 1 großes 8 ml EDTA-Blut-Röhrchen, beschriftet mit Name, Vorname, Geburtsdatum für folgende blutgruppenserologische Untersuchungen einzusenden:


Blutgruppenbestimmung
Antikörpersuchtest
Direkter Coombstest

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auch um Ihr Verständnis bitten, dass wir aus der Blutprobe, die für blutgruppenserologische Untersuchungen bestimmt ist, keine weiteren Analysen durchführen dürfen. Die "Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie)" legen ausdrücklich fest: "Für blutgruppenserologische Untersuchungen ist eine nur für diesen Zweck bestimmte und geeignete Blutprobe erforderlich." (Kapitel 4.2.4 Untersuchungsmaterial). Weiterhin bereiten uns Blutabnahmesysteme mit einem Trenngel immer wieder analytische Probleme und können Anlass für Fehlbestimmungen sein. Deshalb werden wir zukünftig Blutproben mit einem Trenngel nicht mehr für blutgruppenserologische Untersuchungen annehmen. Wir möchten Sie bitten, diese Punkte zukünftig bei der Planung Ihrer Blutentnahmen zu berücksichtigen. Die erforderlichen großen 8 ml EDTA-Blut-Röhrchen können Sie bei der Einsender-Betreuung bestellen (Tel.: 0751/ 502-40, FAX 0751/502-45). Zusammenfassend ergeben sich folgende Änderungen für die Anforderung blutgruppenserologischer Untersuchungen:


Entnahme von 8 ml EDTA-Blut (=1 großes 8 ml-EDTA-Röhrchen)
Falls weitere Laboranalysen erforderlich sind, zusätzliche Blutprobe(n) entnehmen
Kein Abnahmesystem mit Trenngel verwenden

Abschließend noch ein Hinweis auf eine aktuelle Änderung des Transfusionsgesetzes:
Das "Erste Gesetz zur Änderung des Transfusionsgesetzes und arzneimittelrechtlicher Vorschriften" wurde im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 18. Februar 2005, veröffentlicht.
Die "Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie)" werden derzeit überarbeitet. Ein Termin für die Veröffentlichung ist noch nicht bekannt.



Weingarten, im Mai 2005


Dr. med. Peter Schauwecker
Facharzt für Laboratoriumsmedizin
Transfusionsmedizin, Notfalllabor
Telefon 0751/502-675