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Stand: November 2009


Epidemiologie


Nachdem die WHO am 11.06.2009 die Pandemiephase (Phase 6) der Neuen Grippe (Influenza A/H1N1, sog. Schweinegrippe) ausgerufen hat, ließ sich in Deutschland über die Sommermonate eine zunehmende Viruszirkulation in der Bevölkerung nachweisen. Während zu Beginn der Pandemie ein großer Teil der Infektionen aus dem Ausland importiert wurde, insbesondere aus Italien und Spanien, wird die Mehrzahl der Infektionen derzeit autochthon erworben.

Seit Anfang Oktober (Kalenderwoche 44) wird in Deutschland ein sprunghafter Anstieg von Fällen an Neuer Grippe verzeichnet. Dieser Anstieg wird auch in der Anzahl der im Labor Dr. Gärtner & Kollegen mittels Influenza A/H1N1-PCR positiv getesteten Abstrichproben deutlich (siehe Abbildung).





Hinweise zur Diagnostik


Im Labor Dr. Gärtner & Kollegen steht neben der generellen Influenza-Diagnostik eine PCR zum direkten und spezifischen Nachweis des Neuen Grippe-Virus (Influenza A/H1N1) zur Verfügung.

Um bei erhöhtem diagnostischem Bedarf gewährleisten zu können, dass die Untersuchungsergebnisse zeitnah erhoben und übermittelt werden können, bitten wir Sie bei der Einsendung von Abstrichen folgendes zu beachten:

  • Abstriche für die PCR-Diagnostik sollten primär bei ernsthaft Erkrankten und Risikopersonen* durchgeführt werden.
  • Eine PCR-Untersuchung bei nicht erkrankten Kontaktpersonen zu Schweinegrippe-Erkrankten ist aufgrund der geringen Virusausscheidung bei Gesunden, insbesondere zu Beginn der Inkubationszeit, nicht sinnvoll.
  • Die Gebührenordnungsposition 88740 bei Versicherten der GKV “kann nur für die vom RKI definierten Risikogruppen* erbracht und berechnet werden“. (Beschluss des Bewertungsausschusses vom 17.08.09)

*Risikogruppen (RKI: Epidem. Bull. Nr. 43, 26. Okt. 2009):

Kinder 0-4 Jahre; Schwangere und Personen mit chronischen Vorerkrankungen wie Atemwegserkrankungen, Herz-Kreislauf-Krankheiten, metabolische Krankheiten, Nieren- und Leberkrankheiten, Immundefizienz, neurologische und neuromuskuläre Krankheiten sowie jegliche Krankheit, die die Immunität und Atemfunktion beeinträchtigen kann, hierunter auch schwere Adipositas.


Antigen-Schnelltest


Eine alleinige Durchführung eines Influenza-Antigen-Schnelltests hat keine ausreichende Sensitivität (20-50%) und Spezifität (keine Unterscheidung zwischen saisonaler und pandemischer Influenza) für den Nachweis oder den Ausschluss einer Infektion mit der Neuen Grippe (Influenza A/H1N1).


Antikörper-Nachweis


Für die Akutdiagnostik und zum Nachweis kürzlicher Infektionen ist eine Antikörper­bestimmung nicht geeignet.

Bei speziellen Fragestellungen, wie z.B. der Beurteilung des Ansprechens auf eine Impfung, können jedoch Antikörper gegen die pandemische Influenza A/H1N1 2009 untersucht werden. Es müssen dazu in einem Parallelansatz neutralisierende Antikörper gegen die pandemische und saisonale Influenza A und B bestimmt werden und es sollten 2 Seren im Abstand von 2-4 Wochen eingesandt werden. Zur Beurteilung der serologischen Ergebnisse sollten folgende Informationen vorliegen: Erkrankung ja/nein (Zeitpunkt des Erkrankungsbeginns), Impfung ja/nein (Impfstoff und Impfdatum).

Es ist bislang nicht möglich, anhand einer Antikörperbestimmung im Serum eine verlässliche Aussage bezüglich des Immunschutzes zu treffen. Bei Verdacht auf eine zurückliegende Influenza A/H1N1-Infektion ist es daher nicht sinnvoll, eine Antikörper-Bestimmung durchzuführen, um abhängig vom Ergebnis die Impfindikation zu stellen. Auch ein hoher Antikörper-Titer garantiert nicht zwangsläufig einen Immunschutz. Die Impfindikation muss nach derzeitiger Kenntnislage unabhängig vom Antikörper-Befund gestellt werden!


Probenentnahme für die PCR-Untersuchung


Als Probenmaterial sollte ein Nasen- oder Rachenabstrich (PCR-Abstrichtupfer und Transportgefäß mit steriler Kochsalzlösung, WKG Probengefäß Nr. 30 und 35) oder ein Gurgelwasser (sterile Kochsalzlösung nach Gurgeln in sterilen Becher spucken lassen) eingesandt werden.  

Aus Gründen des Infektionsschutzes und zur Vermeidung falsch-positiver und -negativer PCR-Ergebnisse dürfen für die Influenza-Diagnostik nur mit Schraubdeckel verschlossene Röhrchen versandt werden.

Nach Entnahme eines Rachen- oder Nasenabstrichs mit dem Abstrichtupfer Nr. 30 muss dieser daher abgeschnitten und in ein PCR-Röhrchen mit Schraubdeckel (Röhrchen Nr. 35, enthält 1 ml Kochsalzlösung) überführt werden. Es darf keinesfalls Kochsalzlösung in das Abstrichtupfer-Besteck Nr. 30 eingefüllt werden, da es hier beim Transport zum Auslaufen der Flüssigkeit kommt!


Befundmitteilung


Alle Untersuchungsergebnisse werden umgehend nach Fertigstellung per Fax übermittelt. Wenn eine zusätzliche telefonische Übermittlung gewünscht ist, sollte dies auf dem Überweisungs- bzw. Anforderungsschein vermerkt werden.

Bei stark vermehrtem Probenaufkommen für die PCR-Diagnostik kann es zu Verzögerungen in der Abarbeitung der Proben kommen. Eine Selektion einzelner Proben ist leider nicht möglich, da dies zu Verzögerungen der Gesamtdiagnostik führt.